Energie aktuell

Die dynamische Entwicklung der Energiepreise auf den Märkten wird uns weiterhin begleiten und auch in 2024 werden die eingeleiteten Maßnahmen und Instrumente der Energiewende herausfordernde Aufgaben an uns stellen. Als dein verlässlicher Energieversorger vor Ort halten wir dich hier mit den aktuellen Themen des Energiemarktes auf dem Laufenden.

Mehrwertsteuersenkung für Gas läuft aus

Die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19% auf 7% wurde im Oktober 2022 eingeführt, um Verbraucher angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu entlasten. Diese Mehrwertsteuersenkung für Gas läuft nun zum 31. März 2024 aus. Ab dem 1. April 2024 wird der Mehrwertsteuersatz wieder auf 19% angehoben.

Preisbremsen für Gas und Strom enden zum Jahreswechsel

Die Gas- und Strompreisbremse ist am 31.12.2023 ausgelaufen. Eine gesonderte schriftliche Mitteilung an alle Kundinnen und Kunden zum Auslaufen der Preisbremsen sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Das neue Gebäudeenergiegesetz

Das Wichtigste im Überlick:

Ab 2024 müssen neu installierte Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Regelung ist dabei technologieoffen.

Bereits eingebaute Heizungen sind von dem Gesetz nicht betroffen. Öl- und Gasheizungen dürfen im Betrieb bleiben. Erst ab dem 01. Januar 2045 ist die Nutzung fossiler Brennstoffe zum Heizen verboten.

Der Jahresprimärenergiebedarf für Neubauten wird auf 55 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes reduziert.

In Bestandsgebäuden und in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten wird die 65%-EE-Anforderung erst greifen, sobald eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Bis dahin dürfen Gasheizungen installiert werden unter der Voraussetzung, dass sie auf Wasserstoff umrüstbar sind.

§ 14a EnWG
Eine win-win-Situation – für dich und das Netz 

Damit die Klimaziele erreicht werden können, muss in den nächsten Jahren eine große Anzahl von Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sowie Batteriespeichern errichtet werden. Diese leistungsstarken Verbrauchseinrichtungen sollen auch in Zukunft ohne große Wartezeit ans Netz angeschlossen werden - gleichzeitig muss eine versorgungssichere Einbindung in das Stromnetz sichergestellt sein. 
Deshalb wurde von der Bundesnetzagentur eine Neuregelung zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erarbeitet. Diese sehen vor, dass Netzanschlüsse für Verbrauchseinrichtungen vereinfacht und beschleunigt werden - zudem profitierst du von reduzierten Netzentgelten. Im Gegenzug dafür können diese Anlagen in ihrer Leistung durch den Netzbetreiber zeitlich begrenzt so gesteuert werden, dass bei hoher Netzauslastung Engpässe im Stromnetz vermieden werden.

Unter steuerbare Verbrauchseinrichtungen fallen alle Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW, wie z.B. private Wallboxen im nicht-öffentlichen Bereich, Wärmepumpenheizungen unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe), Batteriespeicher oder Klimageräte zur Raumkühlung.

Nur für Wärmepumpen und Klimageräte gilt eine Besonderheit: Sofern mehrere dieser Anlagen hinter einem Netzanschluss betrieben werden, ist die Summe der Netzbezugsleistungen maßgeblich. Liegt diese Summenleistung der Einzelgeräte über 4,2 kW, so müssen die Anlagen je Fallklasse (Wärmepumpe, Klimagerät) zu einer SteuVE rechnerisch zusammengefasst werden.

Die Neuregelung gilt verpflichtend für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.

Für bereits vorhandene steuerbare Verbrauchsreinrichtungen gelten Übergangsregelungen bis Ende 2028 oder Bestandsschutz. Das heißt, wenn du bereits vor dem 01.01.2024 eine Wärmepumpe, Ladeeinrichtung oder einen Batteriespeicher ohne Steuerung betreibst, bleibt für dich alles wie gehabt. Du musst nicht aktiv werden.

Nicht betroffen vom §14a EnWG sind Verbrauchseinrichtungen, die zu gewerblichen, betriebsnotwendigen Zwecken (bspw. Kühlhäuser) oder im Rahmen der KRITIS eingesetzt sind (bspw. Krankenhäuser oder andere kritische Infrastruktur).

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Leistung kleiner 4,2 kW sind generell von der Teilnahme am neuen § 14a EnWG ausgenommen

Heimspeichersysteme fallen ab 01.01.2024 unter den § 14a EnWG, wenn ihre Netzanschlussleistung mehr als 4,2 kW beträgt. Dies betrifft auch Anlagen, die hauptsächlich oder ausschließlich dazu eingesetzt werden, den Strom Ihrer PV-Anlage zu speichern. Grund hierfür ist, dass Speichersysteme mit geringfügigen Softwareupdates zukünftig auch dafür genutzt werden können, Strom zu vergünstigten Bezugspreisen aus dem Netz zu beziehen. PV-Anlagenbesitzer, die einen entsprechend großen Speicher verbauen, müssen zukünftig dafür Sorge tragen, dass das Gesamtsystem mit Steuerungstechnik ausgestattet wird, die dem Netzbetreiber die Dimmung ermöglicht.

Zum Schutz des lokalen Stromnetzes und für dich als Netzkunde vor Netzüberlastungen, sollen Netzbetreiber die Möglichkeit erhalten, die netzwirksame Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei Bedarf vorübergehend begrenzen zu dürfen. Diese Steuerung wird jedoch nur in absoluten Notfällen erforderlich sein. Dafür kann der Einbau von Steuertechnik erforderlich sein.

Wichtig: Deine Versorgungssicherheit steht für uns an erster Stelle. Damit es für dich zu keinen Komforteinbußen kommt, wird stets eine Mindestleistung garantiert, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können. Der Netzbetreiber darf dabei den Bezug für die Dauer der konkreten Überlastung auf bis zu 4,2 kW senken. Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden. Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.

Die Neuregelung betrifft alle Anlagen, die nach dem 01.01.2024 errichtet werden und eine Leistung von mindestens 4,2 kW haben. Die angegebene Leistung gilt je Verbrauchseinrichtung – nicht in Summe. 

In diesem Fall besteht für dich Anspruch auf reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG. Diese Reduzierung ist frei wählbar und besteht entweder aus
Modul1: einem netzbetreiberindividuellen pauschalen Betrag oder
Modul 2: einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises
Details

Dafür müssen deine Elektroinstallation und deine elektrischen Anlagen sowohl den technischen Anschlussbedingungen an das Niederspannungsnetz (TAB) als auch den technischen Mindestanforderungen (TMA) der Stadtwerke Gronau GmbH entsprechen.

Für die Dimmung sendet der Netzbetreiber ein Signal, um Geräte datenschutzkonform und diskriminierungsfrei automatisch auf minimal 4,2 kW zu dimmen. Damit die Dimmung bei dir vor Ort erfolgen kann, müssen in deinem Haushalt ein intelligentes Messsystem sowie eine Steuereinrichtung verbaut sein. Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, dem Smart Meter Gateway und sendet und empfängt Energieverbrauchsdaten in Echtzeit. Die Steuereinrichtung regelt dann den Leistungsfluss auf die Endverbraucher. Wie der Einbau bei dir erfolgen kann und welche Kosten damit verbunden sind, erfährst du von deinem Elektrofachbetrieb.

Eigentümer steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 01.01.2024 errichtet wurden und bereits in Betrieb sind, brauchen nichts zu tun. Bei Wunsch kann ein freiwilliger Wechsel in das neue 14a-Modell erfolgen. Bist du einmal umgestiegen, kannst du allerdings nicht mehr zurück wechseln.  

(Nacht-) Speicherheizungen haben dauerhaften Bestandsschutz und können ihre vor dem Jahr 2024 gewährte Netzentgeltreduzierung beibehalten, sofern kein Umbau und keine Anlagenänderung durchgeführt wurde. Auch der freiwillige Wechsel in den § 14a EnWG ist hier nicht möglich.

Wenn du einen neuen Wärmepumpenvertrag abschließen möchtest, melde dich bitte bei den Kolleg*innen im Kundencenter.

Der größte Vorteil für dich als Kund*innen sind die langfristig geringeren Netzentgelte.
Diese finanzielle Entschädigung für das Dimmen deiner Verbrauchseinrichtung(en) tritt unabhängig davon in Kraft, ob der Netzbetreiber deine Anlage herunterregelt oder nicht.

Du hast die Wahl aus einem der folgenden Module:

Modul 1: Durch deinen Netzbetreiber wird ein pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt gewährt. Dieser beträgt für das Netz in Gronau 136,38 EUR netto im Jahr 2024. Ein separater bei den Netzen angemeldeter Zähler ist für dieses Modul optional.

Modul 2: Der Arbeitspreis der Netzentgelte wird um 60 Prozent reduziert. Um dies technisch zu ermöglichen, ist ein separater bei den Netzen angemeldeter Zähler für dieses Modul zwingend notwendig. Das Modell kann mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom kombiniert werden (in der Regel handelt es sich hier um eine Befreiung von der KWK- und Offshore-Umlage sowie eine Umlagebefreiung nach EnFG) und ist daher in vielen Fällen besonders für Wärmepumpen geeignet. Neben hohen Verbräuchen für eine Wärmepumpe kann diesees Modul auch für dich interessant sein, wenn du mehr als ein steuerbares Gerät besitzt. 

Modul 3: Wird von den Netzbetreibern erst ab dem 1. April 2025 angeboten, da die Digitalisierung im Niederspannungsbereich bislang noch nicht entsprechend ausgestattet ist. Dann wäre es bei der Wahl von Modul 1 zusätzlich möglich, sich für ein zeitvariables Netzentgelt zu entscheiden. Hierbei werden vom Netzbetreiber innerhalb eines Tages verschiedene Preisstufen festgelegt. Entsprechend der Preisstufe, in der ein Verbrauch stattfindet, kann der Preis pro kWh variieren.

Energiesparen

Du suchst nach Tipps und Tricks um Energie zu sparen?

Dann bist du hier genau richtig

Energiesparen

Du suchst nach Tipps und Tricks um Energie zu sparen?

Dann bist du hier genau richtig

Warum Energiesparen wichtig bleibt.

Die Energiepreise sind weiterhin auf einem hohen Niveau.

Auch wenn die Spitzenpreise für Strom und Gas aus dem vergangenen Jahr wieder gefallen sind, bewegen sie sich immer noch auf einem deutlich höheren Niveau als noch vor der Energiekrise. Langfristig müssen alle Verbraucher mit weiter steigenden Energiekosten rechnen. Treiber bleiben vor allem die steigenden Netzentgelte und CO2-Preise für fossile Brennstoffe. Auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer, die vom Bund 2023 auf 7% reduziert wurde und nun in 2024 wieder auf das Niveau von 19 % steigt, macht Energiesparen langfristig notwendig.

Wenn du als Hausbesitzer, das Klima schützen und zugleich Energie sparen möchtest, solltest du in die energetische Sanierung deiner Immobilie investieren. Erhebungen des Umweltbundesamtes zufolge werden in Deutschland allein durch die Produktion von Heizwärme und Warmwasser rund 120 Millionen Tonnen CO2 produziert. Wer den Energiebedarf seines Hauses mit gezielten Maßnahmen senkt – etwa durch die Dämmung von Dach und Fassade, durch neue Fenster oder den Einbau einer neuen Heizung –, spart viel Geld und wertet seine Immobilie auf. Die Stadtwerke Gronau unterstützen mit Angeboten, die deinen Geldbeutel schonen. Moderne Heiztechnik oder die PV-Anlage zur Miete kannst du mit uns schnell und unkompliziert realisieren. Von der Planung bis zur Umsetzung. Weitere Informationen zum EnergieDach findest du hier.

Ein bewusster Umgang mit Energie schont nicht nur das eigene Portemonnaie. Auch die Umwelt profitiert von jeder Energieeinsparung. Schließlich verursachen nicht erneuerbare Primärenergieträger wie Kohle, Erdöl und Erdgas einen erheblichen Teil der Umwelt- und Klimabelastungen. Die bei ihrer Verbrennung entstehenden Treibhausgase, darunter auch CO2, tragen maßgeblich zum Treibhauseffekt und damit zum Klimawandel bei. In Sachen Klimaschutz gilt daher: Die beste Energie ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen.

Immer auf dem Laufenden

80 Millionen gemeinsam für Energiesparen

Kampagne von BMKW

stromspar-check

Energieberatung

Noch offene Fragen?

Gerne beraten wir dich ganz konkret zu deinen Fragen. Vereinbare jetzt einen kostenlosen Termin mit unseren Energieberatern!

Kontaktformular

Gut zu wissen!